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Massnahmen zur Förderung von Generika und Biosimilars

Aktuelles 23. Januar 2024

Am 1. Januar 2024 wurde der Selbstbehalt für Patientinnen und Patienten von 20 auf 40 Prozent angehoben, falls sie trotz eines gleichwertigen Nachahmermedikaments auf das Original setzen. Generika sollen im Vergleich zu Originalpräparaten günstiger werden. Das Ziel ist, die Gesundheitskosten zu reduzieren. Die Massnahmen sind grundsätzlich zu begrüssen, können aber die Verfügbarkeit in der Schweiz gefährden. 

 

Der Bundesrat hat über die Revisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sowie der Arzneimittelverordnung entschieden. Am 1. Januar 2024 sind somit neue Regelungen betreffend die Preisstruktur von Generika und Biosimilars in Kraft getreten, die die Kosten im Gesundheitswesen senken sollen.

Generika von Arzneimitteln mit chemischen Wirkstoffen seien in der Schweiz immer noch rund doppelt so teuer wie im Ausland. Auch Biosimilars, Nachahmermedikamente von Arzneimitteln mit biologischen Wirkstoffen, seien kostenintensiver und würden noch zu wenig eingesetzt, stellte die Landesregierung fest. Die Preisbildung von Generika und Biosimilars müsse deshalb angepasst und der erhöhte Selbstbehalt bei Bezug eines teureren Arzneimittels angehoben werden.

Anpassungen beim Selbstbehalt

Die Massnahmen des Bundes betreffen auch den Selbstbehalt. Dieser liegt für Medikamentenkosten aktuell bei zehn Prozent für Beträge, die über die Franchise hinausgehen. Bei Originalpräparaten, für die ein wirkstoffidentisches Generikum zur Verfügung stünde, wird ein erhöhter Selbstbehalt von 20 Prozent fällig, sofern diese den Preis nach dem Patentablauf nicht gesenkt haben. Im Zuge der Gesetzesrevision wird dieser nun von 20 auf 40 Prozent angehoben. Zudem müssen medizinische Gründe gegen den Austausch eines Medikaments künftig mit konkreten Fakten nachgewiesen werden. Durch die Anhebung des Selbstbehalts wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, vermehrt auf kostengünstigere Generika und Biosimilars umzusteigen.

Den Link zur aktuellen Generikaliste mit differenziertem Selbstbehalt finden Sie hier:

Die Spezialitätenliste (SL) – Generikaliste mit differenziertem Selbstbehalt (spezialitaetenliste.ch)

Die Patienteninformation zum erhöhten Selbstbehalt können Sie hier herunterladen und ausdrucken:

Patienteninformation herunterladen (PDF)

Preisreduktion Generika und Biosimilar

Neu wird für Generika von Wirkstoffen mit einem Marktvolumen von vier bis acht Millionen Franken der Preisabstand zum Originalpräparat von 30 auf 40 Prozent erhöht. Die Preisabstände, die im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung angewendet werden, werden um fünf Prozent erhöht.

Bei der Überprüfung von Generika, für die kein wirkstoffgleiches Originalpräparat mehr in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, soll neu zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein therapeutischer Quervergleich mit anderen Generika durchgeführt werden.

Auch bei Biosimilars bestehe ein grosses Einsparpotential, da es hier viele umsatzstarke Originalpräparate gebe. Neu erfolgt deshalb auch die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Biosimilars sowohl bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch bei der periodischen Überprüfung analog zu den Generika. Die Preisabstände zwischen Originalpräparaten und Biosimilars sind indes kleiner als diejenigen der Generika, da Herstellung, Forschung und Entwicklung für Biosimilars aufwändiger sind.

Hochpreisinsel Schweiz – die Gründe

Dass Generika in der Schweiz teurer sind als in den umliegenden Ländern, hat seine Gründe. «Wir sind ein kleines Land mit eigener Zulassungsbehörde», sagt Christian Henseler, Leiter Strategischer Einkauf bei Zur Rose. «Jedes Produkt, das in einem EU-Land zugelassen wird, ist danach im gesamten Staatenverbund verkehrsfähig.» Die Folge ist klar: Wer einen 500-Millionen-Markt mit nur einer Zulassung bedienen kann, ist bei der Preisgestaltung zu mehr Kompromissen bereit, als er es im Falle der Schweiz mit lediglich neun Millionen Einwohnern ist. Der Skaleneffekt, der im Ausland zum Zuge kommt, fehlt hierzulande.

Die Strategie des Bundes birgt Risiken. «Die Verfügbarkeit der Medikamente ist in den letzten zwei Jahren massiv zurückgegangen», sagt Henseler. Zu den besten Zeiten seien sie zu 98,5 Prozent verfügbar gewesen, Anfang dieses Jahres habe dieser Wert gerade mal noch bei 88 Prozent gelegen. Die Folgen sind weitreichend. Patientinnen und Patienten können ihre Therapie nicht starten, Ärztinnen und Ärzte müssen Medikationen umstellen.

Der Preisdruck auf Generika könnte diesen Trend weiter verschärfen. Mit der Folge, dass sich gewisse Medikamente weiter verknappen oder gar nicht mehr in die Schweiz geliefert würden, sagt Henseler.

Das gesamte Interview mit Christian Henseler, Leiter Strategischer Einkauf bei Zur Rose, zum Thema "Tiefere Preise haben Auswirkungen auf die Verfügbarkeit" lesen Sie hier:

Zum Interview

Zur Rose setzt sich seit jeher für die Förderung von Generika ein und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Substitution. 

Das Zur Rose Studio zeigt an, wenn für ein Medikament generische Alternativen vorliegen und bestellt werden können. Auf Wunsch geht Zur Rose die Praxisapotheke durch und informiert darüber, wo ein Umstieg auf Generika möglich wäre.

Zur Rose sensibilisiert auch Patientinnen und Patienten. 

Sind auf einem ärztlichen Rezept Original-Medikamente verordnet, wird kostenlos geprüft, ob es dazu passende generische Alternativen gibt. Hat die Patientin oder der Patient in seinem Kunden-Konto vermerkt, dass er Generika bevorzugt, ersetzt das Team bei Zur Rose das Originalmedikament in Absprache mit dem zuständigen Arzt bzw. Ärztin mit dem kostengünstigeren Generikum.

Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten finden Sie übrigens auf unserer Kompetenzseite zum Thema:

Zur Kompetenzseite Generika »